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Arbeitsrecht Krayer & Kollegen

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeit­geber, wie auch Arbeit­nehmer und Betriebs­räte. Hierdurch kennen wir aus der Beratungs­praxis und aus den gericht­lichen Auseinander­setzungen auch die Position der Gegen­seite und können uns ent­sprechend darauf einstellen, um für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen.
Unsere Schwer­punkte sind hierbei.

 

Für Arbeitgeber:
  • ◊  Erstellung und Überprüfung von Arbeits­verträgen und Zeugnissen
  • ◊  Kündigungsschutzklagen
  • ◊  Vorbereitung und Verhandlung von Entgelt- und Betriebs­vereinbarungen
  • ◊  Verteidigung gegen Klagen wegen Diskriminierung und AGG-Verstößen
  • ◊  Zeugnisprüfungen
  • ◊  Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Fragen

 

Für Arbeitnehmer:
  • ◊  Erstellung und Überprüfung von Arbeits­verträgen und Zeugnissen
  • ◊  Kündigungsschutzklagen
  • ◊  Entgelt- und Eingruppierungsklagen
  • ◊  Klagen wegen Diskriminierung
  • ◊  AGG und Mobbing
  • ◊  Zeugnisprüfungen

 

Für den Betriebsrat:
  • ◊  Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
  • ◊  Erstellung und Prüfung von Betriebs­vereinbarungen
  • ◊  Beratung und Vertretung bei Verfahren vor der Einigungsstelle und im Arbeits­gerichts­verfahren

 

Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an

 

RA Steffen Kröner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 06106/696-000, Fax: 06106/696-096
E-Mail: s.kroener@krayer-kollegen.de
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