Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Hierdurch kennen wir aus der Beratungspraxis und aus den gerichtlichen Auseinandersetzungen auch die Position der Gegenseite und können uns entsprechend darauf einstellen, um für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen. Unsere Schwerpunkte sind hierbei.
Für Arbeitgeber:
◊ Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
◊ Kündigungsschutzklagen
◊ Vorbereitung und Verhandlung von Entgelt- und Betriebsvereinbarungen
◊ Verteidigung gegen Klagen wegen Diskriminierung und AGG-Verstößen
◊ Zeugnisprüfungen
◊ Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Fragen
Für Arbeitnehmer:
◊ Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
◊ Kündigungsschutzklagen
◊ Entgelt- und Eingruppierungsklagen
◊ Klagen wegen Diskriminierung
◊ AGG und Mobbing
◊ Zeugnisprüfungen
Für den Betriebsrat:
◊ Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
◊ Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen
◊ Beratung und Vertretung bei Verfahren vor der Einigungsstelle und im Arbeitsgerichtsverfahren
Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an