Wir verstehen uns als „Rechtsabteilung für den Mittelstand”.
Wir beraten und vertreten daher unsere Unternehmensmandanten in allen anfallenden vertragsrechtlichen Fragen:
Führung und Moderation von Vertragsverhandlungen
◊ Ausgestaltung von Verträgen im Interesse unserer Mandanten
◊ Überprüfung von vorgelegten Verträgen und Verhandlungen mit dem Vertragspartner
◊ Überprüfung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen
◊ Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an