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Testament Alleinstehender

Der „Alleinstehende“ nach unserer Definitionist eine Person ohne „natürlichen Erben“. Es fehlt sozusagen der „logische Nachfolger“, typischerweise der Ehegatte oder Kinder.

Der Alleinstehende genießt zunächst einige Vorteile, denn Rücksichtnahme ist nicht erforderlich und Streitigkeiten kaum zu erwarten. Aber im Zusammenhang mit der Vermögensverwendung Alleinstehender stellen sich besondere Fragen, etwa die der Versorgung im Fall der Pflegebedürftigkeit. Oder die Frage nach der Errichtung einer Stifung.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Bedürfnisse zu sichern und Ihre Ideen zu verwirklichen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.