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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist naturgemäß kein erbrechtliches Thema, aber sinnvollerweise dennoch Bestandteil unserer ganzheitlichen Beratung. Denn jeder muss damit rechnen, im Alter die Kontrolle über sich selbst zu verlieren. Liegt in einer solchen Situation keine Vorsorgevollmacht vor, macht dies die Wahrnehmung der Belange des Betroffenen zumindest mühsam; und im Zweifel wird Ihnen durch das Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer „vor die Nase gesetzt“. Es wäre übrigens ein Irrtum zu glauben, dass Ehegatten (oder Kinder) quasi per Gesetz zur Vertretung befugt sind.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.