KRAYER | KRÖNER

RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

Ein Notar & ein Fachanwalt für Steuerrecht

Im Rahmen Ihrer letztwilligen Verfügung geht es nicht „nur“ um Ihr gesamtes Vermögen und die Versorgung Ihres Ehegatten. Es geht auch um eine gerechte und vernünftige Lösung, um die Vermeidung von Streit und eine möglichst steuergünstige Gestaltungsvariante.

Erläuterung, Beratung und Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung erfordern ein hohes Maß an Kompetenz und Sorgfalt.

Die notarielle Beurkundung erbrechtlicher Geschäfte ist deshalb aus unserer Sicht essentiell.

Unsere steuerliche Expertise bringen wir in den der Beurkundung vorausgehenden Beratungen ein. Auf Wunsch nehmen wir Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf, um die Urkunde vorher abzustimmen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.